Allgemeine Geschäftsbedingungen der KTM Fahrrad GmbH
I. GELTUNG:
Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Rechtsgeschäfte zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden, sofern diese ein Unternehmen betreiben und das betreffende Rechtsgeschäft für sie zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (Businesskunden).
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Aufträge gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung, als angenommen. Aufträge, die im Web Service Portal (B2B) erfasst werden und fachhandelsübliche Mengen übersteigen, nehmen wir nur unter Vorbehalt an.
II. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN:
Die Übertragung von Rechten bzw.Pflichten die uns gegenüber den Kunden treffen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung unsererseits. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt allfällige Gewährleistungsansprüche, die ihm uns gegenüber zu stehen, an Dritte abzutreten.
III. PREISE:
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts Anderes ausdrücklich vermerkt ist, Nettopreise ab Lieferwerk, ohne Verpackung, ohne Nachlass und exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN:
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto geleistet.
Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
Die Ansprüche unseres Unternehmens kann der Vertragspartner nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners von uns nicht bestritten wird, oder gerichtlich festgestellt ist.
Bei der Beauftragung von Sondermodellen verpflichtet sich der Käufer zu einer Vorauszahlung von 30% des Gesamtauftragswertes. Restzahlung erfolgt wie vertraglich vereinbart.
V. VERTRAGSRÜCKTRITT:
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden oder Insolvenzabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
VI. MAHN- UND INKASSOSPESEN:
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsäte der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
VII. LIEFERUNG, TRANSPORT, ANNAHMEVERZUG:
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Im Falle einer vereinbarten Abänderung des Auftrages ist das Lieferwerk berechtigt, den Liefertermin neu zu bemessen.
Das Lieferwerk behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.
Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte usw. sind als annähernde Angaben zu betrachten.
Bei Reparaturen anfallendes Altmaterial geht, wenn nicht anders vereinbart, in das Eigentum des Lieferwerkes über, ohne dass es einer gesonderten Verständigung des Kunden bedarf.
Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig durch das Lieferwerk verschuldet worden sind.
Die Lieferfirma behält sich vor, von dem Vertrage zurückzutreten für den Fall, dass ihr nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.
Gibt der Käufer eine Sonderanfertigung von Modellen abweichend dem Inlinesortiment in Auftrag verpflichtet sich der Käufer zu einer verbindlichen Abnahme innerhalb des Geschäftsjahres/Modelljahres von KTM Fahrrad GmbH. Sollte die Bestellung aufgrund darüber hinaus nicht abgenommen werden, wird der Verkäufer die Lagermenge an ein, vom Käufer zu nennendes, Lager schicken oder eine entsprechende Lagergebühr verrechnen. Bei Insolvenz oder Abnahmeschwierigkeiten ist der Verkäufer umgehend zu informieren. Der Verkäufer behält sich das Recht, bei Eintreten der genannten Fälle die Räder anderweitig anzubieten.
VIII. LIEFERFRIST:
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alte technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Bei aus Bonitätsgründen gesperrten Aufträgen werden die bestätigten Liefertermine ungültig. Nach Aufhebung der Sperre gelten die für diesen Auftrag zu diesem Zeitpunkt neu bestätigten Liefertermine.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. ERFÜLLUNG UND ÜBERNAHMSBEDINGUNGEN:
Die Lieferung ist erfüllt:
für Lieferungen ab Werk: bei Abgabe der Meldung der Versandbereitschaft. Der Käufer hat den Kaufgegenstand sofort, nachdem er die Anzeige der Bereitstellung erhalten hat, am vereinbarten Abnahmeort falls nicht anderes vereinbart, im Lieferwerk zu prüfen und zu übernehmen. Erfolgt diese Übernahme nicht binnen 8 Tagen, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übernommen.
für Lieferungen mit vereinbartem Zusendungsort: mit dem Abgang aus dem Lieferwerk.
Verzichtet der Käufer auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand bei Verlassen des Lieferwerkes als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.
Alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Käufer über, der den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf seine Kosten zu bewerkstelligen hat. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kaufgegenstand im Sinne des S 6 Produkthaftungsgesetz in die Verfügungsmacht des Käufers übergegangen und damit in Verkehr gebracht worden. Durch das Lieferwerk wird ein Versicherungsschutz nur besorgt, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt auch für zur Reparatur übergebene Gegenstände vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Zeitpunkt der Erfüllung. Wird vom Lieferwerk eine Abholfrist festgesetzt und diese vom Käufer überschritten, so kann eine Einstellgebühr berechnet werden.
Der Versand erfolgt stets ab Lieferwerk auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
X. SCHADENERSATZ:
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Für Mängel oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass an dem Fahrrad bauliche Änderungen vorgenommen oder zusätzliche Bauteile angebracht worden sind, haften wir nicht bzw. sind diesbezügliche auch jegliche Gewährleistungsansprüche (auch Mangelfolgeschäden) ausgeschlossen.
XI. GEWÄHRLEISTUNG:
Das Lieferwerk leistet nur dem Erstkäufer gegenüber bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Fahrzeuges. Die Gewährleistung wird nach Wahl des Lieferwerkes entweder durch die Reparatur der porto- und frachtfrei eingesendeten Teile oder durch Ersatz derselben erfüllt. In allen Fällen werden nur Teile ersetzt, die einen Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen.
Für die vom Lieferwerk nicht selbst erzeugten Teile haftet dieses nicht, ist jedoch bereit, die ihm gegen den Erzeuger wegen des Mangels zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten.
Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie nach Feststellung des Mangels innerhalb acht Tagen beim Lieferwerk oder bei der zuständigen offiziellen Werkstätte erhoben werden. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Übernehmer (Käufer) zu beweisen.
Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht.
Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung oder Havarien zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. Für gebrauchte Fahrzeuge wird keine Gewähr geleistet. Für Reparaturarbeiten wird keine Gewähr geleistet. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
Sofern Fahrräder von uns vom Kunden montiert werden müssen, liegt ein Gewährleistungsfall jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Mangel/Schaden dadurch entstanden ist, dass der Kunde die Montage fehlerhaft vornimmt oder unsere diesbezüglichen Anleitungen nicht befolgt, das Erscheinungsbild des Fahrzeuges in irgendeiner Form verändert, gebrauchte Teile verwendet bzw. überhaupt Teile verwendet, die nicht unseren Originalspezifikationen entsprechen.
Die Gewährleistung gilt nur, wenn der Händler unsere Räder an Endkunden verkauft und nicht an Dritte.
Werden Elektrofahrräder im Verleihbetrieb eingesetzt, reduziert sich die Gewährleistung (für das Elektrosystem) auf 12 Monate.
Die Gewährleistung gilt nur, wenn der Händler/Kunde bei der Übergabe des Fahrrades folgende Tätigkeiten nachweislich ausführt: Das Fahrrad wurde dem Endkunden vollständig und in einwandfreiem sowie betriebssicheren Zustand inkl. Original Betriebsanleitung ausgehändigt. Eine mündliche Einweisung des Endkunden zum fehlerfreien Gebrauch, insbesondere zu Einfahrvorschriften von Bremsen, hat stattgefunden. Der Endkunde wurde auf die Beachtung der entsprechenden Anweisungen in der Original Betriebsanleitung sowie auf die Garantie-Richtlinien hingewiesen.
XII. PRODUKTHAFTUNG:
Regressforderungen im Sinne des S 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. WEITERGEHENDE VERPFLICHTUNGEN UNSERER KUNDEN VOR AUSLIEFERUNG VON PRODUKTEN, DIE VON UNS GELIEFERT WURDEN:
Vor Auslieferung an Endkunden verpflichtet sich der Kunde erforderliche Wartungsarbeiten gemäß den technischen Anleitungen der Hersteller der Bestandteile vorzunehmen, zum Beispiel bei mit Elektroantrieb unterstützten Fahrrädern (E-Bikes, S-Pedelecs, etc.) die Batterie zu laden bzw. zu warten.
Der Kunde hat vor Abgabe der Ware sämtliche von uns vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen, insbesondere sind vor Auslieferung alle Bauteile, die auch bei fachgerechter Lagerung einem gewissen Alterungsprozess unterliegen zu überprüfen und diese mängelfrei weiterzugeben.
Unser Kunde verpflichtet sich alle nationalen Vorschriften in Umsetzung der EU Batterie-Richtlinie und WEE-Richtlinie innerhalb der EU bzw. vergleichbare gesetzliche Vorschriften außerhalb der EU insbesondere für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Beseitigung von Elektro-Geräten, Alt-Batterien und Alt-Akkumulatoren in den jeweiligen Vertragsländern für die von uns bezogene Produkte einzuhalten und wird uns nach Aufforderung die Erfüllung dokumentiert nachweisen.
XIV. EIGENTUMSVORBEHALT UND DESSEN GELTENDMACHUNG:
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere durch Pfändungen verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Als Gerichtsstand gilt das für den Standort des Lieferwerkes in Mattighofen sachlich zuständige Gericht.
XIV. DATENSCHUTZ, ADRESSENÄNDERUNG:
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Käufer verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten und das Passwort zum B2B-Zugang nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, sowie diese Daten vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer erhaltene personenbezogene Daten werden von uns unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
XVII. Vorbehalte zur Nutzung des Online Shops
1. Im KTM FAHRRAD GmbH Online Shop (b2b) erteilte Aufträge, welche vom Käufer selbst oder auch durch die Nutzer des Kundenkontos aufgegeben werden, sind rechtsgültige Kaufverträge. Der Käufer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seiner Nutzerdaten und damit entstandenen Kosten. Eine Annahmeverweigerung bzw. Rücklieferung der Aufträge kann zum Löschen der Benutzerdaten und damit zum Ausschluss vom KTM FAHRRAD GmbH Online Shop (b2b) führen. Die dabei entstandenen Kosten für Bearbeitung und Frachten übernimmt der Käufer.
2. Des Weiteren verpflichtet sich der Käufer mit dieser Vereinbarung, keinerlei Daten-, Marken- oder Bildrechte durch seine Nutzung zu verletzen. Dies gilt insbesondere für das Kopieren oder Herunterladen von Daten und Bildern für die KTM FAHRRAD GmbH lediglich Bild-Nutzungsrechte zur Darstellung in eigenen Medien besitzt. Eine Weitergabe an Dritte ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass bei der Übernahme von Texten von unserer Seite keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit sowie auf die Wettbewerbskonformität der Texte übernommen werden kann. Der Käufer ist angehalten, selbst zu prüfen, ob technische Beschreibungen richtig oder vollständig sind bzw. ist auch dafür verantwortlich, dass keine Bezeichnungen in wettbewerbswidriger Weise werblich herausgestellt werden dürfen.
3. Aufträge gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung, als angenommen. Aufträge, die im Web Service Portal (B2B) erfasst werden und fachhandelsübliche Mengen übersteigen, nehmen wir nur unter Vorbehalt an.
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
KTM Fahrrad GmbH; Harlochner Straße 13; A-5230 Mattighofen; UD-Nr.: ATU 21643407; November 2019